Aktuelles

02.05.2013 | Bernd Sibler
Erklärung zum privaten Beschäftigungsverhältnis

Im Herbst 1998 bin ich erstmals in den Bayerischen Landtag gewählt worden. In der Aufbauphase meines Stimmkreisbüros habe ich bis in das Frühjahr 2000 hinein meine Mutter auf Basis eines Minijobs für Sekretariatsarbeiten beschäftigt. Dies war damals im Rahmen des gültigen Abgeordnetengesetzes möglich.
Von 2000 bis 2007 habe ich meine Frau als Mitarbeiterin in Stimmkreisangelegenheiten (zur Erledigung der Post, für Recherchearbeiten, das Erstellen von Schreiben und Redeentwürfen u.Ä.) angestellt. Die monatliche Nettosumme betrug rund 520 Euro. Mit Berufung ins Kabinett im Oktober 2007 habe ich diese Beschäftigung beendet. Beide Beschäftigungsverhältnisse wurden sowohl steuerlich als auch sozialversicherungsrechtlich korrekt abgerechnet.
Was mir als junger Abgeordneter aufgrund des besonderen Vertrauensverhältnisses zu meiner Frau und im Rahmen der damaligen rechtlichen Vorgaben angemessen erschien, bewertete ich mit zunehmender Erfahrung anders, weshalb ich dieses Beschäftigungsverhältnis vor 6 Jahren beendet habe. Damals wie heute bedauere ich, meine Mutter und meine Frau beschäftigt zu haben, und entschuldige mich für die fehlende Sensibilität in dieser Frage.