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Aktuelles

29.06.2020 | München/Berlin

„Durch das Sonderbudget Leihgeräte stehen für den Freistaat 77,8 Mio. zusätzliche Mittel zur Verfügung“

Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus schiebt nun gemeinsam mit dem Bund den Aufbau eines Leihgerätepools an den Schulen über einen zusätzlichen Förderstrang unter dem Dach des DigitalPakts Schule weiter an. Dies teile Staatsminister Bernd Sibler, MdL mit. 

„Der Bund hat zusätzliche 500 Millionen zur kurzfristigen Beschaffung von Schülerleihgeräten durch die Schulaufwandsträger bereitgestellt, von denen 77,8 Mio. auf den Freistaat Bayern entfallen. Das ist eine substanzielle Erweiterung der laufenden Förderprogramme in einem krisenbedingt zentralen Handlungsfeld der digitalen Bildung“, so Sibler. 
Grundlage für die Förderprogramme ist eine Bund-Länder-Zusatzvereinbarung zur Erweiterung des DigitalPakts Schule 2019 bis 2024 (Zusatz zur Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 („Sofortausstattungsprogramm“)). Darin ist u. a. die Ausgestaltung als Investitionsprogramm und die Beschaffung durch die Schulaufwandsträger grundgelegt, das auf die eingespielten Strukturen des DigitalPakts Schule genutzt werden können. In Bayern ist über die Förderrichtlinie „Sonderbudget Leihgeräte“ (SoLe) ein schlankes Zuwendungsprogramm für kommunale und private Schulaufwandsträger geplant.
„Die Auswirkungen der Corona-Krise führen zu einer besonderen Dringlichkeit und Eilbedürftigkeit bei der Umsetzung der Maßnahmen. Die Fördergelder aus dem Sonderbudget Leihgeräte können nur wirksam werden, wenn die Leihgeräte so schnell als möglich für das Lernen zuhause beschafft und genutzt werden können. Bei den Verhandlungen zwischen Ländern und Bund wurden daher – wo immer möglich – Antragshindernisse beseitigt und der Weg für eine unbürokratische und schnelle Hilfe eröffnet“, so Sibler.
Anders als bei Zuwendungen zur Projektförderung regelmäßig vorgesehen, dürfen im Sonderbudget Leihgeräte daher auch Vorhaben bewilligt werden, mit denen bereits begonnen wurde: „Das Abwarten auf den Förderantrag bzw. Zuwendungsbescheid ist also nicht nötig! Da die Förderung bereits mit dem Tag der Schulschließungen, also mit dem 16. März 2020 einsetzt, können die Schulaufwandsträger bereits vor einem Förderbescheid und ohne Verzögerung mit der Planung und Umsetzung beginnen (vorzeitiger Maßnahmenbeginn).“ Über die final zwischen Bund und Ländern ausverhandelte Zusatzvereinbarung kann im Vorgriff auf die geplante Förderrichtlinie umfassende Planungssicherheit hergestellt werden, so dass bereits jetzt ein unverzüglicher Start in die Beschaffung mobiler Endgeräte zum Verleih an die Schülerinnen und Schüler möglich ist.
Bei allgemeinen fachlichen, medienpädagogischen und informationstechnischen Fragen sowie bei grundsätzlichen Fragen zur Förderfähigkeit im "Sonderbudget Leihgeräte" bzw. zum Verfahrensablauf können sich die Schulaufwandsträger an die Berater digitale Bildung wenden, die über die eingerichtete Telefon-Hotline erreichbar sind:
 
Tel.: (089) 69 333 555 - Montag bis Donnerstag, 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr