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Aus dem Landtag

28.07.2020 | CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag

Mehr Organspenden: Verankerung im Lehrplan soll Bereitschaft erhöhen

Das Thema Organspende im Schulunterricht - ab dem neuen Schuljahr soll das in Mittelschule, Realschule und Gymnasium umgesetzt werden. Das Bündnis Organspende, das auf eine Initiative der CSU-Fraktion zurückgeht, hat eine entsprechende Resolution zur Änderung des Lehrplans im Kultusministerium eingereicht, die nun angenommen wurde. Ziel ist es, durch entsprechende Aufklärung die generelle Bereitschaft zur Organspende zu erhöhen.

Die Zahl der Organspender in Bayern ist von 2018 auf 2019 zwar von 128 auf 136 gestiegen. Das sind aber nach wie vor zu wenige, um alle Wartenden zu versorgen. Derzeit stehen etwa 1.300 Menschen in Bayern auf der Warteliste für ein Spender-Organ.

Dazu Bernhard Seidenath, der Vorsitzende des Ausschusses für Gesundheit und Pflege im Bayerischen Landtag: „Pro Tag sterben drei Schwerkranke in Deutschland, denen eine Organspende das Leben gerettet hätte. Wir wollen daher noch mehr Menschen dazu bewegen, sich aktiv mit der Organspende zu befassen und ihre selbstbestimmte Entscheidung mit einem Ausweis zu dokumentieren. Organspende rettet Leben – und damit vielleicht auch einmal ihr eigenes.“

Dr. Beate Merk, stellvertretende Vorsitzende des Arbeitskreises Gesundheit und Pflege der CSU-Fraktion, ergänzt: „Wir wollen vermeidbare Informationsdefizite zu Transplantationen in Bayern im Schulunterricht angehen. Ethische, medizinische, aber auch rechtliche Fragen zur Organspende werden künftig im Religions- und Ethikunterricht sowie im Fach Biologie diskutiert. In den oberen Jahrgangsstufen haben die Schüler genau das richtige Alter, um sich selbst zu fragen, ob sie bereit wären, ein postmortal gespendetes Organ anzunehmen oder ihre eigenen Organe nach ihrem Tod zu verschenken.“

„Das nämlich ist das Wichtigste: Sich zu dieser Frage informieren, eine Entscheidung treffen – so oder so –, diese in einem Organspende-Ausweis zu dokumentieren und die nächsten Angehörigen zu informieren. Damit wird den Angehörigen in einer schlimmen Situation, die sich niemand wünscht, eine schwierige Entscheidung abgenommen“, so Seidenath abschließend.