Aktuelles

13.07.2019 | Dr. Martina Schöfbeck
„Verbesserte Förderung für den Vereinssportstättenbau im Landkreis Deggendorf“
Freistaat legt neues staatliches Sonderförderprogramm für den vereinseigenen Sportstättenbau auf
Die Förderbedingungen für den vereinseigenen Sportstättenbau im Landkreis Deggendorf werden sich verbessern. „Vereine in 23 von 26 Kommunen werden künftig verbesserte Bedingungen erhalten“, berichtet Staatsminister Bernd Sibler. Der Hintergrund: Der Freistaat Bayern hat ein neues staatliches Sonderförderprogramm für den vereinseigenen Sportstättenbau aufgelegt, wobei Sport- und Schützenvereine in finanzschwächeren Gemeinden höhere Fördersätze erhalten werden. Darüber hatte Bayerns Sportminister Joachim Herrmann Bernd Sibler am Donnerstag informiert.
München/Deggendorf -
„Bayern ist ein Sportland. Es gibt rund 17.000 Vereine und fast 5 Millionen Mitglieder, die unter den beiden großen Dachverbänden, dem Bayerischen Landes-Sportverband und dem Bayerischen Sportschützenbund, organisiert sind. Funktionierende Sportanlagen sind in allen Regionen Bayerns wichtig, um allen Menschen vor Ort sportliche Betätigung zu ermöglichen und das Vereinsleben zu stärken“, betont Sibler. Die Koalitionsparteien hatten sich deshalb bereits im Koalitionsvertrag darauf geeinigt, den Sportstättenbau in finanzschwächeren Gemeinden ab dem Doppelhaushalt 2019/2020 zusätzlich zu unterstützen. Auf dieser Grundlage fußt nun das neue Sonderförderprogramm, in welchem die Fördersätze für finanzschwächere Gemeinden erhöht werden. Bisher lag der maximale Fördersatz bei 30 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, davon bis zu 20 Prozent als Zuschuss und bis zu 10 Prozent als zinsvergünstigtes Darlehen. Die Sätze werden nun deutlich, je nach Steuerkraft der einzelnen Kommune, angehoben. „Auch die Vereine in den restlichen drei, vergleichsweise finanzstarken Kommunen mit durchschnittlicher oder überdurchschnittlicher Steuerkraft im Landkreis werden nicht schlechter gestellt, sondern erhalten nach wie vor die gleich hohe Förderung wie zuvor. Das ist mir wichtig zu betonen. Niemand wird verlieren“, so Sibler. 
Für Räume mit besonderem Handlungsbedarf gibt es noch einmal 5 Prozentpunkte mehr Zuschuss. Neben den staatlichen Zuschüssen werden Vereine bei größeren Maßnahmen (ab 250.000 Euro förderfähige Kosten) auch durch zinsvergünstigte staatliche Darlehen beim Bau und der Sanierung ihrer Sportstätten unterstützt. Hier wird der bisherige maximale Darlehensanteil von 10 Prozent auf bis zu 20 Prozent verdoppelt. Das neue Sonderförderprogramm greift ab 15. Juli 2019.