Aktuelles
28.08.2013
Bürgerinnen und Bürger zu Volksentscheid über Änderungen in der Bayerischen Verfassung aufgerufen
Mit der Landtagswahl am 15. September stehen fünf Vorschläge für eine Verfassungsänderung zur Abstimmung
Die Bürgerinnen und Bürger im Freistaat sind am 15. September zur Stimmabgabe für eine neue Zusammensetzung des Bayerischen Landtags aufgerufen, gleichzeitig werden sie darüber hinaus auch gebeten, per Volksentscheid über fünf Änderungen in der Bayerischen Verfassung abzustimmen. Diese beinhalten die „Förderung gleichwertiger Lebensverhältnisse und Arbeitsbedingungen“, die „Förderung des ehrenamtlichen Einsatzes für das Gemeinwohl“, „Angelegenheiten der Europäischen Union“, eine „Schuldenbremse“ sowie eine „angemessene Finanzausstattung der Gemeinden“.
München - „Mit den fünf Vorschlägen wollen wir eine behutsame Weiterentwicklung der bayerischen Verfassung erreichen, damit wir in Bayern auch für künftige Herausforderungen, wie beispielsweise die weitere Schaffung von gleichen Lebensverhältnissen in Stadt und am Land gewappnet sind“, erläutert Kultusstaatssekretär und Landtagsabgeordneter Bernd Sibler den Zweck der Anpassungen. Bei der „Förderung gleichwertiger Lebensverhältnisse und Arbeitsbedingungen“ gehe es darum, in der Verfassung festzuschreiben, dass es zu keiner Kluft zwischen städtischen und ländlichen Gebieten komme. „Für die CSU-Fraktion und die Staatsregierung stellt die Gleichwertigkeit der Lebensbedingungen und die Förderung des ländlichen Raums schon immer ein Kernanliegen dar, mit der Verankerung in der Verfassung wird der hohe Stellenwert dieses Ziels noch zusätzlich festgeschrieben“, erläutert Bernd Sibler den ersten Vorschlag der Verfassungsänderung.
Die CSU-Fraktion hatte bei den Vorschlägen zur Änderung der Bayerischen Verfassung eine Initiative von Ministerpräsident Horst Seehofer aufgegriffen und Vorschläge in die Landtagsberatungen eingebracht. Im Ergebnis haben sich mit Ausnahme der Grünen alle Parteien im Bayerischen Landtag am 20. Juni jenseits der Auseinandersetzungen im politischen Tagesgeschäft gemeinsam auf fünf Verfassungsänderungen geeinigt, die den bayerischen Bürgerinnen und Bürgern am Tag der Landtagswahl zur Entscheidung vorgelegt werden.
Neben der „Förderung von gleichwertigen Lebensverhältnissen und Arbeitsbedingungen“ soll zudem auch die „Förderung des ehrenamtlichen Einsatzes für das Gemeinwohl“ als Staatsziel in der Verfassung festgeschrieben werden. „Wie enorm wichtig ehrenamtliches Engagement ist, haben wir erst kürzlich in unserem Landkreis erfahren. Nur durch den selbstlosen ehrenamtlichen Einsatz von unseren Feuerwehrleuten, Wasserwacht- und Katastrophenschutzkräften und zahlreichen Hilfsorganisationen konnte den Betroffenen im Hochwassergebiet geholfen werden. Mit der Aufnahme der Förderung des ehrenamtlichen Engagements in die Bayerische Verfassung möchten wir diesen Einsatz entsprechend würdigen“, betont Landtagsabgeordneter Bernd Sibler.
Die dritte geplante Änderung betrifft die „Angelegenheiten der Europäischen Union“. Ziel ist es hierbei die Rolle des Bayerischen Landtags zu stärken. „Wir möchten, dass die Staatsregierung durch Gesetz gebunden werden kann, wenn durch eine mögliche Übertragung von Hoheitsrechten auf die Europäische Union Landeskompetenzen betroffen sind“, so Sibler.
Besonders hebt der Staatssekretär den vierten Vorschlag zur Einführung einer „Schuldenbremse“ in der Bayerischen Verfassung hervor. Damit soll der in Bayern bereits eingeschlagene Weg zu einem schuldenfreien Haushalt bestätigt werden. „Die bayerische Richtungsentscheidung für einen Haushalt ohne neue Schulden, die wir bereits im Jahr 2000 in der Bayerischen Haushaltsordnung verankert und 2006 in die Tat umgesetzt haben, ist mittlerweile zum Vorbild für ganz Deutschland und Europa geworden“, weist Sibler darauf hin. Bayern komme in den Jahren 2013 und 2014 das achte und neunte Jahre in Folge ohne neue Schulden aus. „Bis zum Jahr 2030 wollen wir zudem völlig schuldenfrei werden. Dazu tilgen wird allein von 2012 bis 2014 über 2,5 Milliarden Euro alte Schulden, das sind elf Prozent im allgemeinen Haushalt“, so Sibler. „Um die Finanzpolitik dauerhaft nachhaltig und generationengerecht zu gestalten und die Schuldenbremse im Grundgesetz, die ab 2020 gelten wird, umzusetzen, möchten wir die Schuldenbremse wegen ihrer Bedeutung auch in der Bayerischen Verfassung verankern. Die für eine Verfassungsänderung erforderliche Zweidrittelmehrheit und der notwendige Volksentscheid liefern hier bei einer Zustimmung den nötigen breiten gesellschaftlichen Konsens“, erläutert Bernd Sibler.
Der fünfte Vorschlag zur Verfassungsänderung betrifft die „angemessene Finanzausstattung der Gemeinden“, welche ausdrücklich in die Verfassung aufgenommen werden soll. „Damit bekräftigen wir auch in der Bayerischen Verfassung, dass der Freistaat seine Kommunen seit jeher partnerschaftlich, vor allem auch in finanzieller Hinsicht unterstützt“, erklärt der Landtagsabgeordnete, der die Bürgerinnen und Bürger abschließend dazu aufruft, ihre Einflussmöglichkeiten bei den Volksentscheiden geltend zu machen. „Wichtig für uns ist es, dass die Bürgerinnen und Bürger am Volksentscheid teilnehmen und uns zu den Änderungen eine direkte Rückmeldung geben und somit ihrem Einfluss Ausdruck verleihen“, betont Sibler. Die Gesetzesänderungen liegen bereits zur Information den Wahlbenachrichtigungen, die an alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger ergehen, bei. Die Stimmabgabe zu den Volksentscheiden, die auf gelbem Papier gedruckt sind, kann zusammen mit der Landtagswahl am 15. September beziehungsweise auch mit der Briefwahl erfolgen.
Die CSU-Fraktion hatte bei den Vorschlägen zur Änderung der Bayerischen Verfassung eine Initiative von Ministerpräsident Horst Seehofer aufgegriffen und Vorschläge in die Landtagsberatungen eingebracht. Im Ergebnis haben sich mit Ausnahme der Grünen alle Parteien im Bayerischen Landtag am 20. Juni jenseits der Auseinandersetzungen im politischen Tagesgeschäft gemeinsam auf fünf Verfassungsänderungen geeinigt, die den bayerischen Bürgerinnen und Bürgern am Tag der Landtagswahl zur Entscheidung vorgelegt werden.
Neben der „Förderung von gleichwertigen Lebensverhältnissen und Arbeitsbedingungen“ soll zudem auch die „Förderung des ehrenamtlichen Einsatzes für das Gemeinwohl“ als Staatsziel in der Verfassung festgeschrieben werden. „Wie enorm wichtig ehrenamtliches Engagement ist, haben wir erst kürzlich in unserem Landkreis erfahren. Nur durch den selbstlosen ehrenamtlichen Einsatz von unseren Feuerwehrleuten, Wasserwacht- und Katastrophenschutzkräften und zahlreichen Hilfsorganisationen konnte den Betroffenen im Hochwassergebiet geholfen werden. Mit der Aufnahme der Förderung des ehrenamtlichen Engagements in die Bayerische Verfassung möchten wir diesen Einsatz entsprechend würdigen“, betont Landtagsabgeordneter Bernd Sibler.
Die dritte geplante Änderung betrifft die „Angelegenheiten der Europäischen Union“. Ziel ist es hierbei die Rolle des Bayerischen Landtags zu stärken. „Wir möchten, dass die Staatsregierung durch Gesetz gebunden werden kann, wenn durch eine mögliche Übertragung von Hoheitsrechten auf die Europäische Union Landeskompetenzen betroffen sind“, so Sibler.
Besonders hebt der Staatssekretär den vierten Vorschlag zur Einführung einer „Schuldenbremse“ in der Bayerischen Verfassung hervor. Damit soll der in Bayern bereits eingeschlagene Weg zu einem schuldenfreien Haushalt bestätigt werden. „Die bayerische Richtungsentscheidung für einen Haushalt ohne neue Schulden, die wir bereits im Jahr 2000 in der Bayerischen Haushaltsordnung verankert und 2006 in die Tat umgesetzt haben, ist mittlerweile zum Vorbild für ganz Deutschland und Europa geworden“, weist Sibler darauf hin. Bayern komme in den Jahren 2013 und 2014 das achte und neunte Jahre in Folge ohne neue Schulden aus. „Bis zum Jahr 2030 wollen wir zudem völlig schuldenfrei werden. Dazu tilgen wird allein von 2012 bis 2014 über 2,5 Milliarden Euro alte Schulden, das sind elf Prozent im allgemeinen Haushalt“, so Sibler. „Um die Finanzpolitik dauerhaft nachhaltig und generationengerecht zu gestalten und die Schuldenbremse im Grundgesetz, die ab 2020 gelten wird, umzusetzen, möchten wir die Schuldenbremse wegen ihrer Bedeutung auch in der Bayerischen Verfassung verankern. Die für eine Verfassungsänderung erforderliche Zweidrittelmehrheit und der notwendige Volksentscheid liefern hier bei einer Zustimmung den nötigen breiten gesellschaftlichen Konsens“, erläutert Bernd Sibler.
Der fünfte Vorschlag zur Verfassungsänderung betrifft die „angemessene Finanzausstattung der Gemeinden“, welche ausdrücklich in die Verfassung aufgenommen werden soll. „Damit bekräftigen wir auch in der Bayerischen Verfassung, dass der Freistaat seine Kommunen seit jeher partnerschaftlich, vor allem auch in finanzieller Hinsicht unterstützt“, erklärt der Landtagsabgeordnete, der die Bürgerinnen und Bürger abschließend dazu aufruft, ihre Einflussmöglichkeiten bei den Volksentscheiden geltend zu machen. „Wichtig für uns ist es, dass die Bürgerinnen und Bürger am Volksentscheid teilnehmen und uns zu den Änderungen eine direkte Rückmeldung geben und somit ihrem Einfluss Ausdruck verleihen“, betont Sibler. Die Gesetzesänderungen liegen bereits zur Information den Wahlbenachrichtigungen, die an alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger ergehen, bei. Die Stimmabgabe zu den Volksentscheiden, die auf gelbem Papier gedruckt sind, kann zusammen mit der Landtagswahl am 15. September beziehungsweise auch mit der Briefwahl erfolgen.
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