Aus dem Landtag
„Die Bauern haben sich mit erheblichem Aufwand auf die neuen Regelungen eingestellt. Schließlich hat der Schutz unserer Flüsse, Seen und des Grundwassers auch bei den Landwirten höchste Priorität“, verdeutlicht Schöffel. „Eine derzeitige Verschärfung der Regelungen ohne wissenschaftlich fundierte und gesicherte Erkenntnisse oder Erfahrungen wäre verfrüht.“ Der durch die Nitratrichtlinie ohnehin vorgegebene Zeitrahmen für eine Evaluierung der Maßnahmen bis spätestens Mitte 2021 sei besser geeignet, um mit den bis dahin gewonnenen Erkenntnissen die Vorgaben der derzeit gültigen Düngeverordnung zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen.
„Klar ist auch für mich, dass bei erheblichen Nitratbelastungen im Grundwasser auch die Landwirtschaft reagieren muss. Die aktuelle Kulisse zu den sogenannten ‚roten Gebieten‘ halte ich allerdings für nicht vermittelbar. Der Zusammenhang zwischen Messstellen und landwirtschaftlicher Fläche muss erklärt werden können. Was nicht erklärt werden kann, kann auch nicht in die Praxis umgesetzt werden. Die roten Gebiete müssen an einigen Stellen überprüft und verkleinert werden“, so Martin Schöffel. „Sind diese doch mit erheblichen Eingriffen in die landwirtschaftliche Produktion verbunden.“
„Es ist auch zu überlegen, ob man bei einer etwaigen Änderung Ausnahmen für extensiv und gewässerschonend wirtschaftende Betriebe regeln kann, die beispielsweise den Einsatz von sogenanntem Wirtschaftsdünger erlauben – wenn dies nachweislich keine Belastung für die Gewässer darstellt“, sagt CSU-Agrarpolitiker Manuel Westphal. „Zudem dürfen die Verordnungen nicht dazu führen, dass wertvolle Kulturen wie der Raps in großem Umfang aus der Fruchtfolge der Betriebe verschwinden. Zwischenfrüchte müssen so geführt werden können, dass sie auch die erforderliche Wirkung für den Erosionsschutz und die Unterdrückung von Beikraut erfüllen.“
Die Bundesregierung hat der Europäischen Kommission nach Gesprächen im Januar bereits Änderungsvorschläge zu den Punkten Düngebedarfsermittlung, Nährstoffvergleich und Länderöffnungsklausel sowie einen Zeitplan der rechtlichen Umsetzung zugleitet. Diese Regelungen würden die Düngungsmöglichkeiten nach der erst kürzlich beschlossenen Düngeverordnung zum Teil nochmals erheblich einschränken. „Wir dürfen die Existenz der bayerischen Familienbetriebe nicht gefährden. Ein zu befürchtender beschleunigter Strukturwandel und ein Höfesterben im Bereich der Tierhaltung muss unbedingt vermieden werden!“, so Schöffel abschließend.